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Tried to be prepared …

… inhaltlich mag ich jetzt gar keinen Diskurs lostreten, aber an verschiedenen Stellen bemüht man sich Schaden von aktiven Bloggern abzuwenden oder vorzubeugen. So wird beim deutschsprachigen WordPress-Blog und in den dort assoziierten Foren vermehrt darauf  verwiesen, dass mit dem neuen Telemediengesetz auch verpflichtend eine Datenschutzerklärung abzugeben ist. Das kann natürlich für Blogbetreiber mit Sitz im deutschsprachigen Auland grundsätzlich anders sein. Diese beabsichtgt von der Intention her, dem Nutzer über die Art und beabsichtigte Verwendung erhobener Nutzerdaten zu informieren und somit dieses als Informationsweg transarent zu gestalten 

Ich weiss um den genauen Sachverhalt recht wenig, doch erschien mir die dort verlinkten Mustervorlagen von Lübeck online und des „Law Blog„.

Bei der Lokalisierung einer Datenschutzerklärung steht die Fenster der Eingabemasken sowie die Sidebar zur Diskussion, das soll im Gesetzestext jedoch genauer ausformuliert sein.

Das hier nur, damit keiner in irgendwelchen ungewollten Schriftverkehr rennt, den er sich hätte sparen können.

Bis denne
Andreas 

PS: Erstens hätte ich die Frage, inwieweit meine Abwandlung der Mustervorlage ok ist und zum Zweiten, wenn jemand mehr hierzu zu sagen hat, der kann gerne kommentieren. (Zum Beispiel wie ist das zeitlich, wenn das Gesetz verabschiedet ist, wann tritt das in Kraft? Wann muss dann also die Datenschutzerklärung eingeunden sein?)

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