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Rechtsfragen – aufgeworfen bei netzpolitik.org: » Bloglines verletzt meine Urheberrechte » Aktuelle Berichterstattung rund um die politischen Themen der Informationsgesellschaft.

Sensibilität und Geschicklichkeit ist gefragt. Und von daher sollte man durchaus einmal überlegen, was man tut, wenn man Social Bookmarking unreflektiert und unkritisch in der Lehre Publiziert.

Markus hat in einem Posting im Mai einmal folgende logische Konstruktion dargelegt:

netzpolitik.org: » Bloglines verletzt meine Urheberrechte » Aktuelle Berichterstattung rund um die politischen Themen der Informationsgesellschaft.:

Der Dienst Bloglines scheint ja sehr populär zu sein. Nach einer Zeit habe ich mich wieder damit beschäftigt und mir fällt auf: Der Dienst verletzt meine Urheberrechte. Ich habe kein Problem damit, wenn zu nicht-kommerziellen Zwecken mein Content von netzpolitik.org aggregiert wird. Allerdings verwende ich aus gutem Grund eine Creative Commons Nichtkommerzielle Lizenz. Abgesehen davon wird bei Bloglines mein Content im Volltext angezeigt und es gibt noch nicht einmal eine Referenz auf die von mir verwendete Lizenz. Der Dienst Bloglines ist eindeutig kommerziell und eines der Geschäftsmodelle dahinter ist der Verkauf von Nutzungs-Analysen an PR-Firmen. Ich werde mal die Tage schauen, ob ich eine Rechnung für die Nutzung meines Contents an Bloglines

Insbesondere sein zitierter Passus in den AGB’s

7. OWNERSHIP AND RESTRICTIONS

The license granted in these TOS does not constitute a transfer or sale of Bloglines’s ownership rights in the Bloglines Database. Bloglines retains all right, title, and interest in and to the Bloglines Database including all related intellectual property rights. You will use your best efforts to prevent and protect the contents of the Bloglines Database from unauthorized use or distribution. You must not rent, lease, sublicense, sell, assign, loan, distribute, transmit, or otherwise transfer any content of the service, including the Bloglines Database, or your rights and obligations pursuant to the TOS. You must not copy, reproduce, alter, modify, create derivative works, or publicly display any content of the Service, including the Bloglines Database, unless expressly authorized in the TOS.

Aus der Frage des Urheberrechtes und auch was mein Rechtsempfinden angeht gebe ich ihm da ernsthaft recht. Folgendes gebe ich gerne als Information weiter: Solche Passi teilen nicht nur Institutionen, wie Bloglines, sondern das auch auf Podcasting bezogene Phonecasting-Konzept vollzieht diese Services. Inzwischen konnte durch Anfrage des Podcastverband zumindest einmal erreicht werden, dass die Subscription zu diesem Service nicht ungefragt erscheint und man von Daher auch die Möglichkeit einer aktiven Löschung eingeräumt bekommt.

Aber zurück zu potentiellen Diebstälen geistiger Eigentümer. Auch Messenging Dienste haben mittlerweile ihre AGB’s modifiziert. Da ich nicht bei allen Services partizipiere, und das nur belegt bekam durch Hinweise in unserem Institut und dem Nachschlagen kann ja jeder seinen eigenen Messenging Service einmal anschauen, inwieweit garantiert wird, dass man Eigentümer des geistigen Eigentums bleibt, oder inwieweit solche Rechte einem abgesprochen werden. Gerade diesbezüglich halte ich die wirtschaftliche Verknüpfung von Suchmaschinen und Messenging-Services für ziemlich unglücklich.

Warum sich nun als Pädagoge mit solchen Dingen auseinandersetzen? Nun, ich mag aus der Sicht eines Wissenschaftlers gerne Herr über meine Gedanken bleiben. Automatisierte Rechteübernahme ist etwas, was mein Rechtsempfinden massiv stört.

Schon aus der Perspektive der Medienkritik wichtig, dass man dezidiert auf solches nicht unkritisches Verfahren hinweist, gerade wenn man sich der Leidenshaft verschrieben hat einen Sinn im Dienste der Wissenschaftsgemeinschaft und der Lernbegleitung von Studierenden durch solche Systeme wie Bloglines hinziweisen. Wie man damit umgeht, dass ist dann den Studierenden selbst überlassbar.

OK. Mein Fazit: Blogging/Podcasting ist halt auch nichts für Menschen, die ihre Gedanken zurückhalten und im Geheimem Publizieren möchten. Aber Blogging ist auch nichts rechtloses. Man hat als Blogger sehr viele Pflichten, die in dem Medienstaatsvertrag geregelt sind. Aber hat man auch Rechte?

Bis denne und irgendwie ziemlich nachdenklich …

Andreas

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